Leerung Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider)
Die im Abscheider zurückgehaltenen Stoffe müssen in regelmäßigen Abständen entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Gemäß den einschlägigen DIN-Normen bedeutet dies, dass Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage entnommen werden müssen, sobald ihr Volumen 80 % des vom Hersteller angegebenen Speichervolumens erreicht. Der Schlammfang ist zu leeren, wenn 50 % des zulässigen Schlammvolumens erreicht sind. Nach der Leerung und Reinigung der Abscheideranlage ist diese mit Wasser nachzufüllen, das den Einleitbestimmungen der örtlichen Entwässerungssatzung entspricht.
Unsere Leistungen:
- Vollständige Leerung des Leichtflüssigkeitsabscheiders und des Schlammfangs
- Reinigung und Spülung der Abscheideranlage mit Hochdruckwasser
- Funktionsprüfung der Anlage mit Dokumentation bautechnischer Mängel
- Durchführung einer Generalinspektion alle 5 Jahre